Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Gefährliche Stoffe und Gemische unterliegen europaweit einheitlichen Kennzeichnungsregeln.
Festgelegt ist dies in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, der sogenannten CLP-Verordnung.
Hier werden die Regeln für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen sowie für deren Etikettierung und Verpackung festgelegt. Desweiteren enthält die CLP-Verordnung eine Liste legalverbindlich eingestufter Stoffe.
Gerne beraten wir Sie bei der Ermittlung der korrekten Einstufung Ihrer Stoffe und Gemische.
Die Einstufung von Stoffen und Gemischen ist das zentrale Element der Chemikaliengesetzgebung und zieht viele Konsequenzen nach sich.
Natürlich helfen wir Ihnen auch bei einer Folgenabschätzung in Bezug auf nachgeschaltete Gesetze.