Internationales Chemikalienrecht

Internationales Chemikalienrecht

Grundlegendes Kennzeichen des internationalen Chemikalienrechts ist der beständige Wandel. Einige Länder aus dem asiatischen Raum sind dabei, ein Chemikalienrecht zu implementieren, welches sich die europäische REACH-Verordnung zum Vorbild nimmt. Leider ist es in der Regel nicht ausreichend, auf eine REACH-Registrierung zu verweisen, da nationale Regelungen im Detail deutlich von der REACH-Verordnung abweichen. Häufig können jedoch Studien, die im Rahmen der REACH-Registrierung durchgeführt wurden, für weitere nationale Registrierungen verwendet werden. Gerne helfen wir Ihnen – auch mit Kooperationspartnern in den entsprechenden Ländern – Ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Chemikalieninventare

Viele Länder führen ein Chemikalieninventar, eine Listung ist häufig die grundlegende Voraussetzung für den Handel und die Verwendung der Substanz. Gerne überprüfen wir den Listungsstatus Ihrer Substanzen und Mischungen.

Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Listung in einem Chemikalieninventar häufig nur eine grundlegende Voraussetzung für die Handhabung des Stoffes in dem jeweiligen Land ist, oftmals sind weitere Schritte bzw. Prüfungen notwendig.