REACH
R
egistration, Evaluation and Authorisation of Chemicals

REACH - Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals

REACH ist die Abkürzung für Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals und regelt als EU-Verordnung seit dem Inkrafttreten am 01. Juni 2007 das Chemikalienrecht in Europa.

Das Ziel der REACH-Verordnung ist gemäß Artikel 1 „ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen […] sowie den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern“. Die Verantwortlichkeit für den sicheren Umgang mit Chemikalien liegt dabei weitgehend in den Händen der Hersteller und Importeure, welche einen Großteil der aus der REACH-Verordnung resultierenden Pflichten zu schultern haben.

Im Folgenden sollen die einzelnen Elemente der REACH-Verordnung kurz skizziert werden:

Registrierung

Jeder Hersteller oder Importeur muss die Stoffe registrieren, die in einer Menge von mindestens einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Die Registrierung erfolgt bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA.

Die Datenanforderungen sind dabei abhängig von der Tonnage des Stoffes. Ab einem Tonnageband von 10 t/a ist die Erstellung eines Stoffsicherheitsberichtes erforderlich, welcher die Gefahrenpotentiale und Risikomanagementmaßnahmen für jede Verwendung detailliert beschreibt.

Mit der Registrierung erhält der Stoff eine Registrierungsnummer, welche über die Sicherheitsdatenblätter an nachgeschaltete Anwender kommuniziert wird.

Bewertung

Es gibt in der REACH-Verordnung zwei unterschiedliche Bewertungsverfahren, zum einen die Dossierbewertung, zum anderen die Stoffbewertung.

Im Rahmen der Dossierbewertung wird von der ECHA geprüft, ob das eingereichte Registrierungsdossier vollständig ist und ob die Anforderungen der REACH-Verordnung erfüllt sind. Wenn in dem Registrierungsdossier Vorschläge für weitere toxikologische oder ökotoxikologische Studien enthalten sind, werden diese Testvorschläge ebenfalls im Rahmen der Dossierbewertung von der ECHA geprüft.

Die Stoffbewertung wird von einzelnen Mitgliedstaaten der EU durchgeführt. Hierbei werden die vorhandenen Daten aus dem Registrierungsdossier überprüft, ggf. werden in einem Entscheidungsentwurf weitere Daten angefordert.

Autorisierung (Zulassung) von Stoffen

Gemäß REACH gibt es sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe (engl. substances of very high concern, SVHC). Stoffe, die diesen Kriterien entsprechen, werden in einer Kandidatenliste aufgenommen. Daraus ergeben sich Pflichten im Hinblick auf die Gefahrenkommunikation, insbesondere wenn diese Stoffe in Erzeugnissen enthalten sind.

Stoffe werden aus der Kandidatenliste in den Anhang XIV von REACH aufgenommen, dabei wird eine Übergangsfrist festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist dürfen diese Stoffe nicht mehr ohne Zulassung verwendet oder zur Verwendung in Verkehr gebracht werden. Hersteller, Importeure oder nachgeschaltete Anwender können für bestimmte Verwendungen eine Zulassung bei der ECHA beantragen.

Beschränkung

Während im Rahmen der Zulassung zunächst einmal sämtliche Verwendungen, für die keine Zulassung erteilt wurde, verboten sind, ist es bei den Beschränkungen genau umgekehrt. Hier werden bestimmte, genau beschriebene Verwendungen verboten, wohin gegen alle anderen Verwendungen zunächst einmal erlaubt sind, natürlich vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen.

Beschränkungen werden in der REACH-Verordnung im Anhang XVII geregelt.

Sicherheitsdatenblätter

Die REACH-Verordnung regelt in Artikel 31 in Verbindung mit Anhang II die Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern. Wenn im Rahmen der Registrierung ein Stoffsicherheitsbericht erstellt wurde, werden die dort beschriebenen Expositionsszenarien mit einem erweiterten Sicherheitsdatenblatt an die nachgeschalteten Anwender weitergeleitet. Der nachgeschaltete Anwender ist verpflichtet, die Expositionsszenarien mit seiner Verwendung abzugleichen, ggf. hat er die Möglichkeit einen eigenen Stoffsicherheitsbericht zu erstellen.

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